In dem Land Niedersachsen ist es Pflicht einen Hundeführerschein nach zuweisen.

Nachweis der Sachkunde

Ab dem 1. Juli 2013 müssen Hundehalter ihre Sachkunde nachweisen können.

Ausschließlich Hundehalter, die sich nach dem 1. Juli 2011 erstmals einen Hund angeschafft haben und laut Gesetz nicht anderweitig als sachkundig gelten, müssen den Nachweis der Sachkunde über eine theoretische und praktische Prüfung erbringen.

Der Nachweis der Sachkunde besteht aus einer theoretischen und einer praktischen Prüfung. Beide Prüfungen werden jeweils ab 40 Euro kosten, über die genauen Beträge entscheiden die jeweiligen Prüfer. Das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) hat sich für eine möglichst niedrige Gebühr eingesetzt.

Der Sachkundenachweis kann direkt erworben werden, ein Vorbereitungskursus dazu ist nicht obligatorisch. Die Prüfung kann ab 1. Juli 2013 abgelegt werden. Wer zur Vorbereitung auf die Prüfung zusätzlich einen Kursus absolvieren möchte, kann jede Hundeschule kontaktieren und dort erfahren, ob sie derartige Angebote bereithält. Jede Hundeschule kann auch Prüfungstermine anbieten. Es muss jedoch gewährleistet sein, dass die Prüfungen von einem Prüfer abgenommen werden, der von den zuständigen Behörden der Landkreise, der kreisfreien Städte, der Region Hannover oder dem Zweckverband Jade/Weser nach den Vorgaben des Niedersächsischen Hundegesetzes anerkannt ist.

Eine Liste der derzeit anerkannten Prüfer in Niedersachsen hat das ML auf seiner Homepage veröffentlicht unter „www.ml.niedersachsen.de ". Hier finden Hundebesitzer auch eine Literaturliste, die zur Vorbereitung auf die Prüfung hilfreich sein kann.

Die Prüfungsbausteine für den Sachkundenachweis werden landesweit einheitlich sein. Im Verlauf der Prüfung soll unter anderem nachgewiesen werden, dass der Halter den Hund einschätzen kann, gefährliche Situationen erkennt und in der Lage ist, etwaigen Gefahren vorzubeugen. Der Halter muss den Hund so kontrollieren, dass keine Risiken für andere Menschen und keine Belästigungen entstehen.

Das ML wird in Kürze Beispielfragen auf der Homepage veröffentlichen, damit Hundehalter sich einen Überblick über alles Wissenswerte verschaffen können.

Die Überprüfung der Einhaltung des Hundegesetzes obliegt den Gemeinden.

Aktualisierter Fragen-&-Antworten-Katalog mit Informationen rund um das Hundegesetz

Liste der zurzeit anerkannten Prüfer für den Sachkundenachweis



Dies sind Angaben von http://www.ml.niedersachsen.de und stehen Ihnen dort 

als Download bereit.


Zu beachten:

  • Einzelne Familienmitglieder benötigen keinen eigenen Hundeführerschein, um etwa mit dem Hund spazieren zu gehen. Die Haftung übernimmt jedoch der eingetragene Halter.

  • Verlassen Familienangehörige, die keine Halter sind, so zum Beispiel Kinder, den Haushalt und möchten einen Hund halten, so müssen diese Personen als Neuhundehalter im Besitz eines Sachkundenachweises sein und diesen gegebenenfalls ablegen.

  • Verstirbt der rechtmäßige Hundehalter und der Hund wird von Angehörigen (Partner, Kind, ..) übernommen, muss auch diese Person den Sachkundenachweis erbringen.