Aktuelle Informationen zum Hundegesetz/Registrierung und Führerschein

Niedersächsisches Hundegesetz: Bessere Prävention vor Beißattacken und zusätzlich mehr Tierschutz

Übergangsregelung endet am 1. Juli 2013 - Zentrales Register und Sachkundenachweis

HANNOVER.

Beißattacken durch Hunde sollen bald der Vergangenheit angehören. Das ist ein Ziel des niedersächsischen Hundegesetzes. Es wird gleichzeitig zu mehr Tierschutz beitragen, weil künftig alle Hundehalter einen Sachkundenachweis ablegen müssen. Das Gesetz gilt als bundesweit vorbildlich. Die Novelle ist im Juli 2011 in Kraft getreten und legt unter anderem fest, dass jeder Halter seinen Hund mit einem Chip kennzeichnen lassen muss. Notwendig ist überdies eine Haftpflichtversicherung für das Tier, damit ein Halter mögliche Schäden begleichen kann. Das Hundegesetz basiert auf einem gemeinsamen Landtagsbeschluss der Fraktionen von CDU, SPD, Grünen und FDP aus dem Jahr 2011 und hat viel Lob seitens der Wissenschaft aber auch von Hundehalter und Tierschutzverbänden bekommen. Denn es setzt vor allem an der Schulung des Halters an und verzichtet auf pauschale Rassenlisten.

Für den Sachkundenachweis und die Anmeldung im Zentralen Register galt bisher eine Übergangsregelung. Diese läuft am 1. Juli 2013 aus.

Folgende Neuerungen ergeben sich daraus für Hundehalter:

Zentrales Register

Jeder Hundehalter muss sein Tier beim Zentralen Register anmelden. Mit dem landesweiten Register soll der Hundehalter zügig ermittelt werden können - etwa bei einem Beißvorfall, wenn die Halterfrage vor Ort nicht anders geklärt werden kann.

Die Registrierung wird durch die GovConnect GmbH (vormals: Kommunale Systemhaus Niedersachen GmbH) im Auftrag des Landes Niedersachsen durchgeführt, wofür eine einmalige Gebühr erhoben wird. Für jede Online-Registrierung werden Kosten in Höhe von ca 14,50 Euro (zuz. MwSt.) anfallen. Eine telefonische bzw. schriftliche Anmeldung kostet ca 23,50 Euro (zuz. MwSt.). https://www.hunderegister-nds.de/login

Die Registrierung kann ab 24. Juni 2013 erfolgen und ist unter: „www.hunderegister-nds.de" oder telefonisch beim Hunderegister Niedersachsen unter 0441 / 39010400 möglich.

Nachweis der Sachkunde

Ab dem 1. Juli 2013 müssen Hundehalter ihre Sachkunde nachweisen können.


Ausschließlich Hundehalter, die sich nach dem 1. Juli 2011 erstmals einen Hund angeschafft haben und laut Gesetz nicht anderweitig als sachkundig gelten, müssen den Nachweis der Sachkunde über eine theoretische und praktische Prüfung erbringen.

Dies sind Angaben von

 http://www.ml.niedersachsen.de


Zu beachten:

  • Einzelne Familienmitglieder benötigen keinen eigenen Hundeführerschein, um etwa mit dem Hund spazieren zu gehen. Die Haftung übernimmt jedoch der eingetragene Halter.

  • Verlassen Familienangehörige, die keine Halter sind, so zum Beispiel Kinder, den Haushalt und möchten einen Hund halten, so müssen diese Personen als Neuhundehalter im Besitz eines Sachkundenachweises sein und diesen gegebenenfalls ablegen.

  • Verstirbt der rechtmäßige Hundehalter und der Hund wird von Angehörigen (Partner, Kind, ..) übernommen, muss auch diese Person den Sachkundenachweis erbringen.